Getrennte Bedingungen für Vermittlung, Partnerbetriebe, eigene Rohrreinigung in Heilbronn und Digitalisierungsberatung.
Wer leistet. Wer abrechnet.
Vermittelter Einsatz: Der selbstständige Partnerbetrieb vereinbart Leistung und Preis mit dem Kunden, führt die Arbeit aus und stellt seine Rechnung. ARTIFEX NOVA vermittelt die Anfrage und erhält seine Provision vom Partner.
Eigener Einsatz: Ausschließlich eigene Rohr- und Abflussreinigung in Heilbronn. Hier ist ARTIFEX NOVA selbst Ausführungsvertragspartner und stellt die Rechnung unter ARTIFEX NOVA aus.
Anbieter und Einordnung
Anbieter ist ARTIFEX NOVA UG (haftungsbeschränkt), c/o Campus Founders, Bildungscampus 11, 74076 Heilbronn, vertreten durch Geschäftsführer Can Sevinc, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 806977. Kontakt: kontakt@artifex-nova.de, +49 1573 3549504. handwerker-notdienst.jetzt ist eine Marke der Gesellschaft, keine eigenständige juristische Person.
Die nachfolgenden Teile unterscheiden die Vermittlung an selbstständige Partnerbetriebe, die Zusammenarbeit mit diesen Betrieben, eigene Rohrreinigung in Heilbronn und Digitalisierungsberatung für Unternehmen. Sie gelten nicht pauschal gleichzeitig für jeden Kontakt. Maßgeblich sind die tatsächlich vereinbarte Leistung, die Vertragsparteien und die im jeweiligen Vertragsabschluss wirksam einbezogenen Bedingungen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang; zwingendes Recht bleibt unberührt.
Ein Aufruf dieser Website oder ein Footer-Link führt nicht automatisch zur Einbeziehung von AGB. Diese Arbeitsfassung beschreibt das bestätigte Modell, ersetzt aber weder konkrete Angebote und Partnervereinbarungen noch erforderliche Verbraucherinformationen. Noch offene Geschäftsentscheidungen und Datenprozesse sind ausdrücklich genannt. Es wird keine vollständige Rechtssicherheit zugesagt.
A / Vermittlung
Vermittlungshinweise für Endkunden
Geltungsbereich: Kunden, deren Handwerkeranfrage an einen selbstständigen Partnerbetrieb weitergegeben wird.
A1. Rolle von ARTIFEX NOVA
Im Vermittlungsmodell nimmt ARTIFEX NOVA Anfragen entgegen, klärt den mitgeteilten Bedarf und stellt den Kontakt zu einem selbstständigen Partnerbetrieb her. Der Geschäftsbereich handwerker-notdienst.jetzt ist auf Handwerker-Notdienste ausgerichtet. ARTIFEX NOVA übernimmt bei einem vermittelten Einsatz nicht die handwerkliche Ausführung und wird nicht Vertragspartner des handwerklichen Ausführungsvertrags zwischen Kunde und Partnerbetrieb.
Eigene Rechte und Pflichten aus der Vermittlungstätigkeit bleiben hiervon unberührt. Die Bezeichnung als Vermittler beseitigt insbesondere keine gesetzlichen Pflichten zur zutreffenden Information und keine Verantwortung für eigene Pflichtverletzungen. Ein pauschaler Ausschluss jeder Vertragsbeziehung oder Haftung gegenüber dem Kunden ist damit nicht verbunden.
A2. Ablauf und Vertragsschluss
Die Erfassung oder Weiterleitung einer Anfrage und die interne Übernahmebestätigung eines Partnerbetriebs per WhatsApp oder Telegram stellen nach dem beschriebenen Ablauf noch keinen Handwerkervertrag mit dem Kunden dar. Der Kunde erhält vor Beginn der Arbeit die Identität des ausführenden Betriebs und dessen konkrete Leistungs- und Preisangaben.
Der Partner bespricht den Einsatzpreis und listet die berechneten Leistungsposten auf. Der handwerkliche Ausführungsvertrag kommt nach der Preisabsprache und Kundenunterschrift unmittelbar zwischen Kunde und Partnerbetrieb zustande. Erst anschließend beginnt der Partner mit den vereinbarten Arbeiten. Die Übernahmebestätigung gegenüber ARTIFEX NOVA ersetzt die Kundenunterschrift nicht.
Eine auf den gleichen Tag gerichtete Einsatzanfrage ist noch keine verbindliche Zusage sofortiger oder taggleicher Ausführung. Die konkrete Verfügbarkeit und Terminvereinbarung klärt der ausführende Betrieb mit dem Kunden.
A3. Preise und Empfehlungen
Der Partnerbetrieb bestimmt und vereinbart seine Preise eigenständig. ARTIFEX NOVA gibt für vermittelte Einsätze keine verbindlichen Endpreise vor und nimmt keine verbindliche Preisvereinbarung im Namen des Partners vor. Preisempfehlungen an Partner ersetzen weder deren eigenes Angebot noch das Einverständnis des Kunden.
Eine vorherige telefonische Einschätzung durch den Partner ist erwünscht. Sie muss als Schätzung erkennbar sein, soweit der endgültige Aufwand noch nicht feststeht. Anfahrt, Zuschläge, Material und weitere Positionen sind vor der jeweiligen Beauftragung transparent zu erläutern. Nicht beauftragte Zusatzleistungen dürfen nicht allein wegen einer Vermittlung als vereinbart behandelt werden.
A4. Rechnung und Zahlung
Bei vermittelten Aufträgen stellt ausschließlich der ausführende Partnerbetrieb die Rechnung über seine handwerkliche Leistung und erhält die Kundenzahlung. ARTIFEX NOVA stellt hierfür keine eigene Handwerkerrechnung an den Kunden aus. ARTIFEX NOVA erhält nach tatsächlich ausgeführten vermittelten Aufträgen eine Provision vom Partnerbetrieb nach dessen gesonderter Partnervereinbarung.
Fragen zu der Rechnung, zur Ausführung und zu Mängeln der Partnerleistung sind an den ausführenden Betrieb zu richten. Ansprüche gegen ARTIFEX NOVA wegen eigener Vermittlungsfehler werden dadurch nicht ausgeschlossen. Bei einer Beschwerde kann ARTIFEX NOVA den Kontakt unterstützen, ohne dadurch automatisch die Leistung oder Verbindlichkeiten des Partners zu übernehmen.
A5. Datenweitergabe und Abgrenzung eigener Einsätze
Für die Vermittlung werden die zur Anfragebearbeitung erforderlichen Kontaktdaten, Einsatzanschrift und Angaben zum Bedarf benötigt. Vor der Weitergabe ist der Kunde über den konkreten Zweck, den vorgesehenen Partner und den verwendeten Übermittlungsweg zu informieren. Die hierfür gewählte datenschutzrechtliche Grundlage und eine gegebenenfalls erforderliche Einwilligung werden gesondert erläutert; eine pauschale Zustimmung zu AGB ersetzt sie nicht.
ARTIFEX NOVA führt ausschließlich in Heilbronn eigene Rohr- und Abflussreinigungsaufträge aus. In diesem Fall ist ARTIFEX NOVA selbst Vertragspartner der vereinbarten eigenen Leistung und stellt die Rechnung unter ARTIFEX NOVA aus. Die folgenden Bedingungen für eigene Leistungen sind dann maßgeblich; die Vermittlerrolle darf nicht auf diese eigenen Einsätze übertragen werden.
B / Partnerbetriebe
Bedingungen für die B2B-Partnervermittlung
Geltungsbereich: Selbstständige Partnerbetriebe bei unternehmerischer Zusammenarbeit mit ARTIFEX NOVA.
B1. Geltungsbereich und Vermittlungsleistung
Dieser Teil ist für Verträge mit Partnerbetrieben vorgesehen, die als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handeln. ARTIFEX NOVA gewinnt Handwerker-Notdienstanfragen mit eigenen Mitteln, nimmt Anrufe entgegen, qualifiziert den Bedarf und bietet geeigneten Partnerbetrieben konkrete Einsatzanfragen an. Ein garantierter Mindestumsatz, eine bestimmte Anzahl von Anfragen oder ein Gebietsschutz werden hierdurch nicht zugesagt.
Der Partner bleibt ein selbstständiges Unternehmen und Vertragspartner seiner eigenen Kunden. ARTIFEX NOVA wird nicht durch bloße Anfragevermittlung Auftragnehmer der Partnerleistung. Der Partner darf ohne gesonderte Vollmacht keine Verträge im Namen von ARTIFEX NOVA schließen und keine Rechnung über seine Leistung als Rechnung von ARTIFEX NOVA ausgeben.
B2. Anfrageübernahme und Ausführung
Der Partner erhält eine Anfrage über den vereinbarten Kommunikationsweg, derzeit WhatsApp oder Telegram. Er bestätigt oder lehnt deren Übernahme im Chat ab. Die Bestätigung betrifft die Übernahme der vermittelten Anfrage; sie schließt nach dem beschriebenen Ablauf noch keinen Handwerkervertrag mit dem Endkunden.
Der Partner prüft Einsatzgebiet, Kapazität und erforderliche fachliche Voraussetzungen, nimmt den Kontakt zum Kunden auf und klärt Termin, Leistung und Preis. Eine gewünschte taggleiche Durchführung ist nur zuzusagen, wenn sie tatsächlich möglich ist. Ist ein angenommener Einsatz nicht durchführbar, ist dies ARTIFEX NOVA und dem Kunden rechtzeitig mitzuteilen.
Vor Beginn der Arbeit nennt der Partner seine vollständige Anbieteridentität, bespricht den Preis und listet die Leistungsposten auf. Der Kunde unterschreibt die Leistungs- und Preisvereinbarung; erst danach beginnt der Partner mit der Arbeit. Zusätzliche kostenpflichtige Leistungen bedürfen einer entsprechenden weiteren Vereinbarung.
B3. Eigenständige Preisbildung und Rechnungsstellung
Der Partner legt seine Preise eigenständig fest und trägt die Verantwortung für transparente Preisangaben, die Einbeziehung eigener Vertragsbedingungen und die einschlägigen Verbraucherinformationen. Empfehlungen von ARTIFEX NOVA sind keine bindende Endpreisvorgabe. Eine vorherige, nachvollziehbar als solche bezeichnete telefonische Kostenschätzung ist erwünscht.
Der Partner stellt die Rechnung über den ausgeführten Auftrag in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Er nimmt die Kundenzahlung entgegen. ARTIFEX NOVA ist nicht Rechnungssteller der vermittelten Handwerkerleistung und übernimmt hier keine Inkassofunktion für diese Rechnung.
B4. Provisionshöhe und Umsatzsteuer
Für tatsächlich ausgeführte vermittelte Aufträge erhält ARTIFEX NOVA eine Provision. Der konkrete Prozentsatz ist vor der betreffenden Vermittlung im Partnervertrag zu vereinbaren und beträgt nach dem bestätigten Modell zwischen 30 % und 40 % des auftragsbezogenen Gesamtbruttoumsatzes. Die Spanne allein setzt keinen automatisch anzuwendenden Satz von 40 % fest. Grundlage ist der konkret vermittelte Auftrag, nicht der gesamte Umsatz des Partnerbetriebs.
Die so errechnete Gesamtprovision ist ein Bruttobetrag einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Auf diesen Betrag werden nicht nochmals 19 % aufgeschlagen. Für die Provisionsrechnung wird die enthaltene Umsatzsteuer rechnerisch ausgewiesen: Nettoprovision = Gesamtprovision / 1,19; enthaltene Umsatzsteuer = Gesamtprovision − Nettoprovision. Die tatsächliche steuerliche Behandlung und Rechnungserteilung müssen zu den steuerlichen Verhältnissen von ARTIFEX NOVA passen.
Für eine lediglich übermittelte, abgelehnte oder nicht ausgeführte Anfrage entsteht nach diesem Modell keine Ausführungsprovision. Die Vermittlungsleistung wird durch den vereinbarten erfolgsbezogenen Provisionsmechanismus vergütet; es werden hier keine zusätzlichen Leadgebühren oder Vertragsstrafen festgelegt.
B5. Fälligkeit, Nachweise und Abrechnung
Die Provision für einen tatsächlich ausgeführten vermittelten Auftrag ist nach dem bestätigten Modell spätestens sieben Kalendertage nach Erledigung des Auftrags fällig. Die Provisionsabrechnung muss die Zuordnung des Auftrags, den Ausführungstag, die vereinbarte Berechnungsgrundlage und den konkreten Provisionssatz nachvollziehbar machen. ARTIFEX NOVA erteilt seine Provisionsrechnung an den Partnerbetrieb; diese ist von der Kundenrechnung des Partners zu unterscheiden.
Der Partner teilt die zur Abrechnung erforderlichen Ausführungs- und Umsatzangaben mit. Nachweise sollen auf die erforderlichen Angaben beschränkt werden; nicht benötigte Kundendaten dürfen nicht allein wegen der Abrechnung übermittelt werden. Es werden hier keine pauschalen zusätzlichen Mahngebühren, Vertragsstrafen oder besonderen Verzugszinsen vereinbart; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
B6. Verantwortung, Qualität und Kundendaten
Der Partner verantwortet die fachgerechte Ausführung seiner vereinbarten Leistung, die erforderlichen gewerbe- und berufsrechtlichen Voraussetzungen und seine Pflichten gegenüber dem Endkunden. Gesetzliche Ansprüche wegen eigener Pflichtverletzungen von ARTIFEX NOVA bleiben unberührt. Dieser Entwurf enthält keine pauschale Freistellung für jegliche Schäden und keinen Ausschluss von Leben-, Körper- oder Gesundheitsschäden.
Kundendaten dürfen nur im Rahmen der rechtmäßigen Bearbeitung des konkret vermittelten Vorgangs verarbeitet werden. Eine Nutzung für davon unabhängige Werbung oder eine Weitergabe an zusätzliche Betriebe ist nicht bereits durch die Anfrageübermittlung erlaubt. Soweit der Partner Daten für seinen eigenen Kundenvertrag verarbeitet, handelt er grundsätzlich eigenverantwortlich; abweichende oder gemeinsame Datenverarbeitungsrollen sind anhand der tatsächlichen Aufgaben gesondert zu prüfen.
Die Eignung des gewählten Messengers, Empfängerberechtigungen, Löschung und erforderliche Verträge beziehungsweise Garantien sind gesondert zu regeln. Eine Zustimmung des Kunden zur Weiterleitung hebt diese Anforderungen nicht auf.
B7. Umfang der Zusammenarbeit und gesetzliche Regeln
Laufzeit, gegebenenfalls wiederkehrende Zusammenarbeit und deren Beendigung werden im konkreten Partnervertrag geregelt. Dieser Text begründet keine automatische Verlängerung, Exklusivität, Provisionspflicht für nicht vermittelte Folgeaufträge oder nachvertragliche Kundenbindung. Für nicht gesondert geregelte Fragen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
C / Eigene Ausführung
Bedingungen für eigene Rohrreinigung in Heilbronn
Geltungsbereich: Kunden, die ausdrücklich ARTIFEX NOVA selbst mit Rohr- oder Abflussreinigung in Heilbronn beauftragen.
C1. Anbieter, Gebiet und Leistungsumfang
Eigene Leistungen von ARTIFEX NOVA sind auf Rohr- und Abflussreinigungsaufträge in Heilbronn beschränkt. Andere Handwerkergewerke und andere Einsatzorte werden im hier beschriebenen Modell an selbstständige Partnerbetriebe vermittelt. Bei einem ausdrücklich als eigenen Einsatz vereinbarten Auftrag ist ARTIFEX NOVA selbst Vertragspartner der Ausführung und Rechnungssteller.
Art und Umfang der geschuldeten eigenen Leistung ergeben sich aus dem konkreten Angebot und der Auftragsvereinbarung. Es werden keine nicht vereinbarten Zusatzleistungen und keine genehmigungs- oder zulassungspflichtigen Arbeiten außerhalb der eigenen Berechtigung zugesagt. Verfügbarkeit und Termin sind im Einzelfall abzustimmen.
C2. Angebot, Preise und Auftrag
Vor der Beauftragung müssen Leistung und Preis beziehungsweise eine zulässige, nachvollziehbare Preisermittlung erläutert werden. Etwaige Anfahrt, zeitabhängige Vergütung, Material und Zuschläge sind konkret auszuweisen. Gegenüber Verbrauchern sind erforderliche Gesamtpreis- und Steuerangaben zu beachten. Dieser Text legt keine bislang unbestätigten Pauschalpreise oder Zuschläge fest.
Die tatsächliche Bestätigung eigener Aufträge ist im Angebots- und Auftragsablauf festzuhalten. Mehrleistungen oder ein veränderter Leistungsumfang bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Zwingende Informationspflichten vor dem Auftrag und gegebenenfalls Verbraucherrechte sind unabhängig von diesen Bedingungen einzuhalten.
C3. Ausführung und Rechnung
ARTIFEX NOVA führt die vereinbarte eigene Leistung fachgerecht im zulässigen Tätigkeitsbereich aus. Der Kunde ermöglicht den erforderlichen Zugang und teilt ihm bekannte, für die sichere Ausführung erhebliche Umstände mit. Diese Mitwirkung hebt die gesetzlichen Pflichten von ARTIFEX NOVA nicht auf.
ARTIFEX NOVA erstellt für seine eigenen Einsätze die Rechnung unter ARTIFEX NOVA UG (haftungsbeschränkt). Zahlungsmodalitäten und Fälligkeit richten sich nach der konkreten wirksamen Vereinbarung und im Übrigen nach dem Gesetz. Die Sieben-Tage-Provisionsregel für Partnerbetriebe gilt nicht als automatisch gewählte Zahlungsfrist für eigene Endkunden.
C4. Mängel, Haftung und Absage
Für Mängel und Pflichtverletzungen gelten die gesetzlichen Rechte. Es wird keine pauschale Garantie vollständiger Problembehebung unabhängig vom vereinbarten Leistungsumfang abgegeben, aber auch kein gesetzlicher Mängelanspruch ausgeschlossen. Insbesondere werden Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie gesetzliche Ansprüche wegen Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit nicht ausgeschlossen.
Für eine Absage, Beendigung oder nicht mehr erforderliche Leistung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und wirksamen konkreten Vereinbarungen. Dieser Entwurf legt keine pauschale Stornogebühr oder Vertragsstrafe fest. Ein gesetzliches Widerrufsrecht ist hiervon gesondert zu unterscheiden.
C5. Verbraucherwiderruf und dringende Reparaturen
Bei einem mit einem Verbraucher außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Vertrag kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Soweit es besteht, sind die erforderliche Belehrung und das Muster-Widerrufsformular vor dem jeweiligen Vertragsschluss bereitzustellen. Ein Footer-Link ersetzt die erforderliche Information und Vertragsbestätigung nicht.
Die Bezeichnung Notdienst, eine Kundenunterschrift oder der Wunsch nach schneller Hilfe beseitigen das Widerrufsrecht nicht pauschal. Die gesetzliche Ausnahme für einen vom Verbraucher ausdrücklich verlangten Besuch zur Vornahme dringender Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten nach § 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB ist nur anzuwenden, wenn ihre konkreten Voraussetzungen erfüllt sind; sie erfasst nicht automatisch zusätzliche, nicht verlangte Leistungen.
Bei einer Dienstleistung mit bestehendem Widerrufsrecht sind ein ausdrückliches Verlangen beziehungsweise eine entsprechende Zustimmung zum Beginn vor Fristablauf und die gesetzlich erforderlichen Informationen und Bestätigungen gesondert zu erfassen. Ein Erlöschen des Widerrufsrechts und ein etwaiger Wertersatz richten sich insbesondere nach §§ 356 und 357a BGB. Eine allgemeine AGB-Klausel wird hierfür nicht als Ersatz verwendet.
D / Consulting
Bedingungen für B2B-Digitalisierungsberatung
Geltungsbereich: Unternehmen, die ARTIFEX NOVA mit Beratung oder ausdrücklich vereinbarter digitaler Umsetzung beauftragen.
D1. Geltungsbereich und Auftrag
Dieser Teil ist für Aufträge von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB vorgesehen. ARTIFEX NOVA berät Betriebe zur Digitalisierung ihrer Abläufe und zum Einsatz geeigneter Werkzeuge. Gegenstand, Leistungsumfang, Zeitrahmen und Vergütung ergeben sich aus dem konkreten Angebot und der wirksamen Auftragsvereinbarung.
Eine Beratungsleistung ist von einer gesondert vereinbarten technischen Implementierung oder einem geschuldeten konkreten Arbeitsergebnis zu unterscheiden. Der tatsächliche Vertragsinhalt bestimmt, welche Leistung geschuldet wird; die bloße Überschrift Consulting legt den Vertragstyp nicht abschließend fest.
D2. Zusammenarbeit und Änderungen
Der Auftraggeber stellt die zur vereinbarten Bearbeitung erforderlichen Informationen und, soweit benötigt, geeignete Ansprechpartner bereit. Zugang zu betrieblichen Systemen und personenbezogenen Daten ist auf den erforderlichen Umfang zu begrenzen und gesondert abzustimmen. Zugangsdaten dürfen nicht über ungeeignete Kommunikationswege ausgetauscht werden.
Änderungen oder Erweiterungen des Projekts einschließlich zusätzlicher Kosten und Termine bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Dieser Entwurf enthält kein Recht, Honorar oder Leistungsumfang einseitig nachträglich zu ändern.
D3. Honorar, Fremdkosten und Nutzungsrechte
Vergütung, Steuerangaben, Abrechnungsweise und Zahlungsbedingungen werden im Angebot oder Einzelvertrag festgelegt. Fehlt eine wirksame abweichende Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Regeln. Fremdsoftware, Lizenzen, Hosting oder andere Drittleistungen sind nur entsprechend dem abgestimmten Leistungsumfang und der vereinbarten Kostenverantwortung zu beschaffen; es entsteht hier keine pauschale Beschaffungsvollmacht.
Erforderliche Nutzungsrechte an ausdrücklich vereinbarten Arbeitsergebnissen und die Behandlung vorhandener sowie fremder Materialien sind im konkreten Auftrag zu regeln. Dieser Text behauptet keine unbeschränkte Übertragung sämtlicher Rechte an jeder eingesetzten Software.
D4. Vertraulichkeit und Datenschutz
Nicht öffentlich bekannte geschäftliche Informationen sind vertraulich und nur für die vereinbarte Zusammenarbeit zu verwenden, soweit nicht eine gesetzliche Offenlegungspflicht oder eine andere zulässige Offenlegung vorliegt. Die konkreten Zugriffs- und Geheimhaltungsregeln werden am Projekt ausgerichtet.
Soweit ARTIFEX NOVA im Projekt personenbezogene Daten weisungsgebunden für den Auftraggeber verarbeitet, ist vor Beginn die erforderliche Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO gesondert zu regeln. Eine AGB-Klausel allein ersetzt den erforderlichen Vertrag und die Prüfung von Unterauftragnehmern oder Übermittlungen nicht. Ein Einsatz von KI-Werkzeugen mit Kunden- oder Betriebsdaten ist nicht allein durch dieses Dokument erlaubt.
D5. Leistungsmaßstab, Haftung und Beendigung
Die vereinbarte Leistung ist fachgerecht zu erbringen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, Umsatz oder Gewinn wird nicht allein durch die allgemeine Beschreibung der Digitalisierungsberatung garantiert. Eine ausdrücklich geschuldete Leistung oder ein vereinbartes Arbeitsergebnis bleibt davon unberührt.
Gesetzliche Haftungs- und gegebenenfalls Mängelrechte bleiben bestehen; es wird hier kein pauschaler Haftungsausschluss und keine willkürliche Haftungsobergrenze vereinbart. Vertragsdauer, Beendigung und gegebenenfalls Abnahme richten sich nach der konkreten Vereinbarung und den einschlägigen gesetzlichen Regeln. Dieser Text begründet keine automatische Vertragsverlängerung.
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten beachten Sie außerdem unsere Datenschutzerklärung. Anbieter- und Registerangaben finden Sie im Impressum. Vertragsbezogene Informationen müssen zusätzlich an der passenden Stelle des tatsächlichen Auftragsablaufs bereitgestellt werden.